Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen | Ferienwohnungen

HASLIRENT GmbH, Holiboimi 224b, 6084 Hasliberg

 

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und der HasliRent GmbH. Wir empfehlen Ihnen, die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.

2. Vertragsgegenstand

Die HasliRent GmbH ist die Vermittlerin von Ferienwohnungen, vorwiegend am Hasliberg, im Auftrag des jeweiligen Eigentümers tätig. Die Kontrolle der Verfügbarkeit liegt bei der HasliRent GmbH.

3. Reservation und Vertragsabschluss

Sie erhalten von unserer Buchungsstelle umgehend eine Reservationsbestätigung. Weicht die Reservationsbestätigung von der Beschreibung im Internet oder der Prospekte ab, anerkennen Sie mit Ihrer Anzahlung den Vertragsabschluss aufgrund der Reservations- bestätigung. Erfolgt innerhalb 10 Tagen seit Eingang der Reservationsbestätigung keine Anzahlung, so kann die HasliRent GmbH über das reservierte Objekt frei verfügen. Sonderwünsche Ihrerseits darf die Buchungsstelle nur als unverbindlichen Wunsch ent- gegennehmen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn, dieser wird Ihnen von der HasliRent GmbH schriftlich bestätigt. Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 4.2 kann die HasliRent GmbH die Leistungen verweigern.

4. Preise

4.1 Preisgestaltung

Die publizierten Preise sind Tagespreise für das gesamte Mietobjekt in der entsprechen- den Preisperiode. Nicht im Mietpreis enthalten sind die Endreinigung, Bettwäsche und Kurtaxe. Die Mindestmietdauer beträgt in der Regel 7 Nächte, An- und Abreisetag sind jeweils Samstag (Hochsaison). Ausnahmen sind mit schriftlicher Bestätigung der Buchungsstelle möglich. In den Preisen ist der normale Energieverbrauch eingeschlossen, sofern in der Beschreibung nichts anderes vermerkt ist.

4.2 Zahlungen

Die Mietsumme für das gebuchte Mietobjekt ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt: 30% der Mietsumme des reservierten Mietobjektes sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reservationsbestätigung anzuzahlen. Der Restbetrag ist spätes- tens 45 Tage vor Mietbeginn an die HasliRent GmbH zu begleichen. Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 45 Tagen vor Mietbeginn ist die gesamte Mietsumme sofort mit Erhalt der Reservationsbestätigung fällig und an die HasliRent GmbH zu über- weisen. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. der gesamten Miet- summe bei kurzfristigen Buchungen, kann die HasliRent GmbH die Leistungen verweigern.

4.3 Annullationskosten

Bei einem Rücktritt durch Sie verrechnen wir Ihnen folgende Annullierungsgebühren: • bis 90 Tage vor Mietbeginn 10% des Rechnungsbetrages mind. jedoch Fr. 100.-
• 89 bis 45 Tage vor Mietbeginn 50% des Rechnungsbetrages
• 44 bis 1 Tag/e vor Mietbeginn 100% des Rechnungsbetrages

Massgebend ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle (bei Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend). Wird das Objekt nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet. Wir empfehlen Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen.

4.4 Preis, Preis und Leistungsänderungen

Preis- und Leistungsänderungen vor der Buchung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollten solche Änderungen eintreten, werden Sie anlässlich der Buchung darüber informiert. Die in der Bestätigung aufgeführten Preise sind verbindlich. Eine Preisan- passung für Gründe die wir nicht beeinflussen können (z.B. Währungsschwankungen, neu eingeführte oder erhöhte Taxen) behalten wir uns vor.

Die HasliRent GmbH kann Ihnen, wenn nicht voraussehbare oder abwendbare Umstände dies erfordern, ein gleichwertiges Ersatzobjekt zuweisen.

5. An- und Abreise

Die Anreise sollte zwischen 16 Uhr und 19 Uhr, die Abreise vor 10 Uhr erfolgen. Sollten Sie später als 19 Uhr anreisen, ist die HasliRent GmbH rechtzeitig darüber zu informieren. Können Sie das Objekt nicht wie vereinbart übernehmen, z.B. infolge erhöhten Verkehrsaufkommens, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.

Gleiches gilt, wenn Sie das Objekt vorzeitig verlassen. Wenn Sie den Aufenthalt verlängern möchten, sprechen Sie dies frühzeitig mit der Buchungsstelle ab.

6. Pflichten des Mieters

Bei Übernahme des Schlüssels ist eine Kaution in der Höhe von CHF 200.– oder Euro 200.– (bei grossen oder wertvollen Objekten auch mehr) bar zu hinterlegen. Wird die Kaution nicht erbracht, kann die Übergabe des Objektes verweigert werden. Das Miet- objekt darf nur mit der vorgesehenen Anzahl Personen belegt werden (Kinder und Kleinkinder inbegriffen). Zusätzliche Personen können vom Schlüsselhalter abgewiesen werden. Das Mietobjekt ist sorgfältig zu gebrauchen. Dabei soll auch Rücksicht auf Nachbarn usw. genommen werden. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks ist Sache des Mieters (nicht in der Endreinigung inbegriffen). Verursacht der Mieter oder Mitbenützer einen Schaden, ist dieser unverzüglich der HasliRent GmbH zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm oder den Mitbe- nützern verursachten Schäden, es sei denn, sie können ihr Nichtverschulden beweisen. Gleiches gilt, wenn die Wohnung nicht an die Nachmieter übergeben werden kann. Schäden, wie auch eventuelle Bankgebühren, können mit der Kaution verrechnet und/oder nachbelastet werden.

7. Beanstandungen, Schadenersatzforderungen

Sollte das Objekt nicht in vertragsgemässem Zustand sein oder erleiden Sie einen Schaden, ist dies dem Schlüsselhalter unverzüglich zu melden. Falls dieser den Mangel nicht innerhalb nützlicher Frist beheben kann, ist die Buchungsstelle zu benachrichtigen. Erfolgt bei nicht versteckten Mängeln keine unverzügliche Anzeige bei Mietantritt, wird Mängelfreiheit des Objektes vermutet. Stellen sich die Mängel während der Mietdauer ein, gelten dieselben Regeln. Die Schlüsselhalter resp. Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Forderungen anzuerkennen. Allfällige vor Ort mündlich angemeldete Forde- rungen sind innert zwei Wochen nach vertraglichem Mietende der Buchungsstelle schrif- tlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, etc.) vorzulegen. Sofern Sie obgenannte Regeln nicht einhalten, verwirken Sie alle Rechte auf Schadenersatz.

8. Haftung der HasliRent

Die HasliRent GmbH haftet für die Erfüllung des Vertrages, wobei die Haftung für leichtes Verschulden ausgeschlossen ist. Davon ausgenommen sind zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
HasliRent GmbH haftet insbesondere nicht bei höherer Gewalt, Naturereignissen, Um- weltschäden, Umwelteinflüssen, Schäden durch Dritte sowie für Ereignisse, welche trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar sind. Gleichfalls besteht keine Haftung für die Infrastrukturbetriebe (z.B. Elektrizität, Wasser usw.) und touristische Unternehmen (Schwimmbad, Bahnen usw.) auch wenn dadurch das gebuchte Objekt be- troffen wird. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestim- mungen, wobei weitgehende Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse dieser Bedingungen den gesetzlichen Bedingungen vorgehen. Vertragliche wie ausservertrag- liche Ansprüche verjähren innert einem Jahr nach vertraglichem Vertragsende, ausser es gelten kürzere gesetzliche Fristen.

9. Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtver- sicherung abzuschliessen, sofern Sie entsprechende Versicherungen nicht bereits in ge- nügendem Deckungsumfang abgeschlossen haben.

10. Rechtswahl und Gerichtsstand

Das Verhältnis zwischen Ihnen und der HasliRent GmbH untersteht Schweizerischem Recht. Der Kunde kann die HasliRent GmbH nur am Hasliberg Amtsbezirk Interlaken- Oberhasli einklagen. Die HasliRent GmbH kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder in Thun Amtsbezirk Interlaken-Oberhasli gerichtlich belangen.

 

August 2012 | HASLIRENT GmbH, Holiboimi 224b, 6084 Hasliberg